27.5.2019
Altersvorsorge
Drei Viertel (76 Prozent) der Deutschen nennen die „finanzielle Situation im Alter“ als eines der drei Hauptrisiken für ihre Zukunft, heißt es in einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Aktuell sorgen sich drei Viertel der Deutschen um ihre finanzielle Situation im Alter – das sind deutlich mehr als in vielen anderen Ländern, wie eine aktuelle OECD-Studie unter 21 Industrienationen zeigt. Für eine bessere Absicherung im Alter sowie in der Pflege und in der Gesundheitsversorgung würden die Bundesbürger auch höhere Beiträge in Kauf nehmen. Für die aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden insgesamt 22.000 Erwachsene aus 21 Industrieländern danach befragt, welche wirtschaftlichen und sozialen Risiken sie beunruhigen.
Drei Viertel (76 Prozent) der Deutschen nennen die „finanzielle Situation im Alter“ als eines der drei Hauptrisiken für ihre Zukunft, heißt es in der Studie. Entsprechend sind 78 Prozent der Meinung, die Regierung müsse mehr dafür tun, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Absicherung zu gewährleisten. Zudem glaubt rund die Hälfte der Deutschen (52 Prozent), im Bedarfsfall nur schwer Zugang zu Sozialleistungen zu haben. Auch für die Pflege und die Gesundheitsversorgung würden die Deutschen höhere Beiträge zahlen. Fast jeder Dritte (30 Prozent) wäre dazu bereit, um die Pflege älterer Menschen zu verbessern.
Dazu passt das sinkende Rentenniveau: Aktuell erhalten Rentner im Schnitt 65 Prozent ihres letzten Gehalts aus der Rentenversicherung. Das Problem: Derzeit bekommt ein Rentner im Schnitt 46 Prozent des Durchschnittseinkommens von Erwerbstätigen. In 25 Jahren allerdings werden es nur noch 39 Prozent sein. Daher tut eine strukturierte private Altersvorsorge Not, um dieses Risiko bestmöglich zu begrenzen und den Ruhestand zu einer finanziell angenehmen Zeit werden zu lassen. Es existieren genügend Möglichkeiten, ein Alterseinkommen zu generieren. Das kann beispielsweise eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge wie die Riester- oder Rürup-Rente. Oder auch Sachwerte-Investments wie Immobilien, die als Substanzvermögen für kontinuierliche Ausschüttungen sorgen. Dazu zählen natürlich auch Aktien starker Unternehmen, die jährliche Dividenden um die drei Prozent zahlen.
22.5.2019
Altersvorsorge
Im Jahr 2018 zahlten die deutschen Lebensversicherer rund acht Milliarden Euro als laufende Renten aus. Private Rentenversicherungen lohnen sich also weiterhin für Sparer.
Die private Rentenversicherung gewinnt für die Alterssicherung in Deutschland weiter an Bedeutung. Im Jahr 2018 zahlten die deutschen Lebensversicherer rund acht Milliarden Euro als laufende Renten aus Hauptversicherungen aus. Das entspricht einem Anstieg um 4,3 Prozent, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Gesamtvolumen der Rentenzahlungen, das auch Renten aus Zusatzversicherungen umfasst, legte um rund drei Prozent auf 10,4 Milliarden Euro zu, was dem Wachstumstrend der vergangenen Jahre folgt. Aktuell zahlen die Lebensversicherer gut 2,5 Millionen laufende Renten an ihre Kunden aus.
Zum Vergleich: Vor zehn Jahren belief sich das Volumen der ausgezahlten Renten auf rund 6,6 Milliarden Euro. Daher ist diese Summe bis heute um knapp 60 Prozent gestiegen. Warum? „Zum einen steigt seit vielen Jahren die Anzahl der abgeschlossenen privaten und betrieblichen Rentenversicherungen, die nun zunehmend zur laufenden Auszahlung kommen“, schreibt der GDV. Hinzu komme, dass die Leistungsauszahlungen aus Invaliditätsversicherungen, insbesondere aus Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen, steigen. Diese Leistungen seien typischerweise Rentenzahlungen. Übrigens: Nicht nur die Renten, sondern auch die ausgezahlten Leistungen insgesamt legten im vergangenen Jahr zu. Mit gut 78,8 Milliarden Euro stieg das Volumen im Vergleich zu 2017 um 2,5 Prozent.
Private und betriebliche Renten- und Lebensversicherungen lohnen sich also weiterhin für Sparer. Sie können bereits mit überschaubaren monatlichen Summen den Ruhestand absichern und die gesetzliche Rente aufbessern.
10.5.2019
Altersvorsorge
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einer süddeutschen Kreissparkasse die Verrechnung eines zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen Grundzins untersagt. Die sogenannte „Zinsgleitklausel“ sei intransparent und damit unwirksam.
Es ist ein gutes Signal für Sparer in der privaten Altersvorsorge: Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht in negativen Zinsen in einem Riester-Sparplan der Sparkasse einen Widerspruch zum Grundgedanken der Altersvorsorge. Die Richter haben einer süddeutschen Kreissparkasse daher die Verwendung solcher Klauseln in entsprechenden Verträgen untersagt. Das Urteil geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse zurück. Es wurde kritisiert, dass die Bank in ihrem Sparplan „Vorsorgeplus“ einen zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen Grundzins verrechnet hatte. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind die Verträge so zu verstehen, dass keiner der beiden Zinsen negativ werden kann.
Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt bestätigt. Die sogenannte „Zinsgleitklausel“ sei intransparent und damit unwirksam. Damit erfülle sie nicht die gesetzliche Vorgabe, nach der Kunde ohne Hilfe ihre Rechte festzustellen. Zudem würden Verbraucher unangemessen benachteiligt, da die Möglichkeit eines negativen Zinses mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Darlehensregelungen nicht vereinbar sei, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ auf seinem Online-Auftritt.
Die Riester-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt sollte also weiterhin im Fokus von Sparern bleiben. Sie leistet einen guten Beitrag zur Ruhestandsfinanzierung und ist durch die steuerliche Entlastung gerade auch für kleinere und mittlere Einkommen interessant.
7.5.2019
Altersvorsorge
Wer eher in Rente gehen will, nimmt hohe Abschläge in Kauf – 0,3 Prozent im Monat. Durch den freiwilligen Ausgleichsbetrag kann dies umgangen werden, ebenso kann die private Vorsorge dafür sorgen, dass auch bei einem früheren Renteneintritt genügend Geld zur Verfügung steht.
Die Deutschen möchten gerne früher in Rente gehen als vom Gesetzgeber vorgegeben. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ sind zwischen Januar und Oktober 2018 knapp 100.500 entsprechende Anfragen bei den Beratern der Rentenversicherung eingegangen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 ließen sich rund 116.000 Bundesbürger beraten, wie sie – trotz vorgezogenen Ruhestands – ihre Rentenabschläge minimieren können. Darüber berichtet das Fachmagazin „Fonds professional“.
Hintergrund dieser steigenden Zahlen ist das „Flexirentengesetz“. Seither kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenkasse versichert ist, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig Ausgleichszahlungen leisten, wenn er abschlagfrei früher in Rente gehen will. Die Höhe des Ausgleichsbetrages kann einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden, die auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt wird. Gerade für die sogenannten „Baby-Boomer“, die 1964 oder später geboren sind und eigentlich bis 67 arbeiten müssten, ist diese Lösung interessant. Das Gesetz erleichtert es ihnen, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen und dabei eigentlich fällige Kürzungen zu vermeiden.Generell wird der Rentenbezug bei einem vorzeitigen Renteneintritt um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt, also 3,6 Prozent im Jahr. Im Durchschnitt gehen die Deutschen demnach zwei Jahre früher in Rente. Bei Frauen liegt der Abschlag im Schnitt bei 26 Prozent. Bei Männern sind es rund 20 Prozent. Umso mehr kommt es darauf an, über frühzeitiges Sparen die entstehende Lücke zu schließen. Dann wird auch der frühere Renteneintritt ohne finanzielle Einschnitte möglich.
24.4.2019
Altersvorsorge
Aber viele Arbeitgeber kennen die Neuregelungen in der betrieblichen Altersvorsorge noch nicht! Zum einen gibt es seit Einführung des BRSG eine Arbeitgeberförderung, zum anderen wurde ein verpflichtender Zuschuss eingeführt.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass seit dem 1. Januar 2019 bei allen Neuverträgen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter jetzt verpflichtend ist. Seither müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen.
Orientiert sich ein Arbeitgeber mit dem verpflichtenden Zuschuss aber nur an dem Gesetz und bezuschusst nur Neuverträge, birgt dies ein hohes Konfliktpotenzial. Das hat folgenden Hintergrund: Zunächst ist der Zuschuss nur bei Neuverträgen ab 2019 verpflichtend. Damit werden die Arbeitnehmer mit bestehenden Verträgen klar benachteiligt. „Das führt zu innerbetrieblichen Spannungen, da altgediente Mitarbeiter, die schon lange dabei sind, schlechter gestellt werden, als neu eingestellte Mitarbeiter, die nun eine Betriebsrente beantragen“, betont Stefan Röhrl, Experte für die betriebliche Altersvorsorge bei der compexx Finanz AG.
Das heißt: Um den Betriebsfrieden zu wahren und die langjährige Bindung zu Mitarbeitern nicht aufs Spiel zu setzen, macht es Sinn, alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln und nicht mit der Anpassung der bestehenden Verträge bis 2022 zu warten. „Empfehlenswert ist deshalb, schon jetzt eine Versorgungslösung zu implementieren, die den gesetzlichen Vorgaben schon heute entspricht. Die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der perfekte Anlass, die bestehende betrieblichen Versorgungseinrichtung einmal komplett zu hinterfragen und möglicherweise durch gezielte Anpassungen zu optimieren“, sagt Stefan Röhrl.
Die deutschlandweit agierende Finanzdienstleistungsgruppe gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische, verfolgt seit der Gründung vor 13 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge. Den Vertriebspartnern der compexx steht ein Experten-Netzwerk zur Verfügung, auf das Sie jederzeit zugreifen können. Verantwortlich für die Bereiche Lohnkostenmanagement und Betriebsrente ist bAV-Advisor Stefan Röhrl.
Versierte Berater können gemeinsam mit dem Unternehmer neue Wege in der bAV finden. Gerade die neu eingeführte Förderung für die Arbeitgeber, macht eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente besonders attraktiv. Diese steuerliche Förderung erhalten Arbeitgeber, wenn sie für ihre „Geringverdiener“, also Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2200 Euro monatlich einrichten.
Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro im Kalenderjahr. Damit der Arbeitgeber den bAV-Förderbetrag erhält, müssen aber entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.„Da es genügend Unternehmen gibt, in denen Geringverdiener beschäftigt sind, ist der §100 EStG einer der besten Beratungsansätze bei Arbeitgebern und Steuerberatern. Eine Vielzahl von Vermittlern kennt diesen Paragraphen nicht oder kann keine Lösung dazu bieten und spricht ihn deshalb in der Arbeitgeberberatung nicht an. Hier punkten die echten bAV-Experten regelmäßig bei Arbeitgebern, da hier ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer generiert wird“, sagt Stefan Röhrl.
29.3.2019
Altersvorsorge
Vor allem jüngere Rentner haben ihre finanzielle Situation im Alter falsch eingeschätzt. Die niedrigeren Einkünfte sind auch auf die Reform der gesetzlichen Rente in den letzten 20 Jahren zurückzuführen.
Die finanzielle Zufriedenheit von Rentnern in Deutschland sinkt. Das zeigt eine aktuelle Postbank-Umfrage. In dieser gaben 46 Prozent der befragten 50- bis 65-jährigen Rentner an, dass ihre finanzielle Situation schlechter sei, als sie es vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben erwartet hätten. „Naturgemäß befinden sich unter jüngeren Rentnern besonders viele, die eine reduzierte Altersrente beziehen“, erklärt Dr. Marco Bargel, Chefvolkswirt der Postbank, die Unzufriedenheit der 50- bis 65-Jährigen. „Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die deutlich unter der normalen Altersrente liegt, sind in dieser Gruppe überproportional vertreten.“ Altersarmut betrifft laut einem Bericht des Fachmediums „finanzwelt“ vor allem Menschen, die besonders früh in Rente gehen. So befinden und den 50- bis 65-jährigen Rentnern sowohl mit 13 Prozent der höchste Anteil von Sozialhilfeempfängern (Durchschnitt: fünf Prozent) als auch mit zehn Prozent der größte Anteil an Personen, die finanzielle Hilfe von Angehörigen erhält. Auch hier liegt der Durchschnitt bei fünf Prozent.
Auf der anderen Seite gilt: Mit dem Alter steigt auch die Zufriedenheit mit der finanziellen Situation. So sind von den 66- bis 79-jährigen Rentner 34 Prozent unzufrieden, bei den über 80-jährigen Rentnern sogar nur 14 Prozent. Dass die älteren Befragten finanziell besser dastehen als die jüngeren, zeigt sich auch darin, dass 17 Prozent der über 80-jährigen ihre Ersparnisse des Berufslebens in erster Linie dazu nutzen, sich etwas zu gönnen. Dieser Wert nimmt bei den jüngeren Befragten kontinuierlich ab bis auf neun Prozent bei den 50- bis 66-Jährigen.
Das Problem besteht laut dem „finanzwelt“-Artikel vor allem ein einer falschen Erwartungshaltung während des Berufslebens. So sind von den 50- bis 65-Jährigen nur 40 Prozent der Meinung, dass sie ihre aktuelle finanzielle Situation richtig bewertet haben, bevor sie in Rente gingen. Für Dr. Marco Bargel spiegelt sich in diesen Zahlen die Reform der gesetzlichen Rente innerhalb der letzten 20 Jahre wider. Dabei wurde das Rentenniveau in Relation zu den Erwerbseinkommen gesenkt, um der steigenden Zahl von Rentenbeziehern und der schrumpfenden Zahl von Beitragszahlern Rechnung zu tragen.
Apropos Rentenniveau: Derzeit plant die Bundesregierung, das aktuelle Rentenniveau bis 2025 festzuschreiben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine private Altersabsicherung und der Vermögensaufbau über Wertpapiere und Immobilien unabdingbar sind.