22.9.2019
Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte müssen bis zu 1228 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zahlen. Eine private Zusatzversicherung kann dieses finanzielle Risiko ausschalten.
Zahnersatz kann teuer werden. Das zeigt der neue Zahngesundheitsatlas der Barmer Krankenkasse. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte bis zu 1228 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zahlen. Während die Gesamtkosten für neuen Zahnersatz (Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung plus Eigenanteil) je Versicherten im günstigsten Bundesland Sachsen bei 1274 Euro liegen, beträgt der Bundesdurchschnitt 1524 Euro. Beim Tabellenführer Niedersachsen sind es 1877 Euro.
Oder anders ausgedrückt: Zwischen 47,7 Prozent in Sachsen-Anhalt und 66,7 Prozent in Baden-Württemberg müssen gesetzlich Versicherte für neuen Zahnersatz selbst zahlen, da sich die Gesetzliche Krankenversicherung nur teilweise an den Kosten für Zahnersatz beteiligt.
Schutz vor den hohen Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz bieten private Zahnzusatzversicherungen. Mit ihnen können gesetzlich Versicherte die begrenzten GKV-Leistungen aufstocken. Sie erhalten – nach Vorleistung der Kasse – je nach Tarif beispielsweise einen prozentualen Zuschuss zur Rechnung oder zu den verbleibenden Kosten. Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Zahnzusatzversicherungen erstmals die Marke von 16 Millionen Versicherungen übertroffen. Nach vorläufigen Geschäftszahlen des Verbands nahm sie um etwa 343.000 Versicherungen zu.
Zahntarife sind die populärsten privaten Zusatzversicherungen. Daher sollten sich Kunden genau mit ihrem Berater auseinandersetzen, welcher Tarif am besten passt und die individuellen Bedürfnisse am ehesten erfüllt. Die Zahnzusatzversicherung ist eine wichtige Police im privaten Versicherungsportfolio und darf – eigentlich – nicht fehlen.
12.8.2019
Krankenversicherung
Das Bundesfinanzministerium will Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als steuerpflichtigen „Barlohn“ einordnen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung behindert die Politik damit die bKV in Deutschland.
Der Gesetzgeber unternimmt einen neuen Versuch, von freiwilligen Arbeitgeberleistungen zu profitieren. Jüngstes „Opfer“: die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Geht es nach dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und seinem Entwurf für das Jahressteuergesetz vom Mai 2019, sollen Beiträge des Arbeitgebers zu Leistungen der Zukunftssicherung vom ersten Euro an als steuerpflichtiger „Barlohn“ eingeordnet werden. Damit möchte das Ministerium mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aushebeln, der solche Versicherungen als steuerlich begünstigten „Sachlohn“ ansieht, moniert der Verband der Privaten Krankenversicherung. Damit behindere die Politik die betriebliche Krankenversicherung in Deutschland.
Zugleich wächst das Interesse an diesem Produkt, wie der Verband mitteilt. „Rund 7.700 Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung an. Das ist eine Verdopplung in nur drei Jahren (2015: 3.848 Unternehmen). Mehr als 750.000 Beschäftigte kommen dadurch bereits in den Genuss zusätzlicher Gesundheitsleistungen. Und immer mehr Arbeitgeber nutzen sie als erfolgreiches Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig an die Betriebe zu binden“, heißt es in einem Statement von Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Das stark wachsende Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung zeige, dass Unternehmen und Belegschaften in Eigeninitiative und mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung Lösungsmöglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall finden könnten, die Vorteile für alle böten.Die Leistungen in der bKV können von den Betrieben frei gewählt werden. Typische Leistungsmerkmale sind Zahnzusatzversicherungen, zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, die Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen, Auslandsreisekrankenversicherung (inklusive Notfall-Assistance für schwerwiegende Situationen auf Reisen) und die Pflegevorsorge. Entscheidend ist, die richtigen Policen zu finden. Daher sollten Unternehmer gemeinsam mit einem Berater ermitteln, welche Leistungen sie anbieten möchten und was vielleicht weniger Sinn ergibt. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Vorsorgekonzept.
24.9.2018
Krankenversicherung
Unternehmen können sich durch die betriebliche Krankenversicherung als guter Arbeitgeber positionieren und dafür sorgen, dass die Mitarbeiter gesünder und leistungsfähiger sind. Entscheidend ist, die richtigen Policen zu finden.
Von Thomas Küpper, compexx Competence Center Oberhausen
Unternehmen vieler Branchen suchen händeringend nach Möglichkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden. Doch das ist gar nicht so einfach. Mehr Gehalt als der Wettbewerber? Schon ok, aber kein Allheilmittel. Bällebad und Bürokatze? Steht nicht jeder drauf. Zusätzliche Gesundheitsangebote? Wohl schon eher, denn mit Gesundheit und Wohlbefinden lassen sich potenzielle Mitarbeiter reizen, sich ein neues Unternehmen genauer anzuschauen – und dabei bleiben sie erst recht gerne, wenn sie durch besondere Angebote in ihrer Gesundheit gefördert werden.
Wie das funktioniert? Ganz einfach! Und es muss nicht einmal der Physiotherapeut dreimal die Woche zu Besuch kommen (obwohl auch diese Maßnahme durchaus Sinn ergeben kann). Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Während die gesetzliche Krankenversicherung immer mehr Leistungen einschränkt (und die private Vollversicherung aufgrund der Zugangsvoraussetzungen für viele Arbeitnehmer unerreichbar bleibt), eröffnet die betriebliche Krankenversicherung die Möglichkeit, für Mitarbeiter Module aus der privaten Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen – und zwar als Bonus aufs Gehalt.
Bei der bKV schließt der Arbeitgeber für seine gesamte Belegschaft oder einen Teil seiner Mitarbeiter bei einem privaten Krankenversicherer eine (modulare) Zusatzversicherung ab und übernimmt die Zahlung der Beiträge. Dies ist erheblich günstiger (und effizienter) als ein Bonus aufs Gehalt, mit dem der Arbeitnehmer für sich selbst eine Zusatzversicherung abschließen soll. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Ausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, zudem profitieren Unternehmen in der Regel von günstigeren Gruppentarifen.
Die Leistungen können von den Betrieben frei gewählt werden. Typische Leistungsmerkmale sind Zahnzusatzversicherungen, zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, die Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen, Auslandsreisekrankenversicherung (inklusive Notfall-Assistance für schwerwiegende Situationen auf Reisen) und die Pflegevorsorge. Manche Versicherer bieten auch eine kurzfristige psychologische Beratung für Belegschaft und Angehörige (etwa bei Unfällen, Krisensituationen, Suizid etc.), das Angebot eines Interimsmanagements im Falle eines Ausfalls von Führungskräften sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen und die berufliche Risikoprävention.
Auf diese Weise profitieren Unternehmen gleich doppelt von einem Angebot in der betrieblichen Krankenversicherung. Das gesundheitliche Zusatzangebot zeigt das Verständnis eines Unternehmens hinsichtlich seiner sozialen Verantwortung und zahlt in das Employer Branding ein. Das zieht motivierte Mitarbeiter an. Zum anderen nutzen die Mitarbeiter die neuen zusätzlichen Angebote, um etwas für die Gesundheit zu tun. In der Folge sinken die Krankenstände, und gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähige Mitarbeiter. Und durch Spezialmaßnahmen wie abgesichertes Interimsmanagement und Risikoprävention schützen Unternehmer sogar zusätzlich noch ihre Struktur in kritischen Situationen.
Entscheidend ist, die richtigen Policen zu finden. Daher sollten Unternehmer gemeinsam mit einem Berater ermitteln, welche Leistungen sie anbieten möchten und was vielleicht weniger Sinn ergibt. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Vorsorgekonzept.