Altersvorsorge
Der Anteil der Unternehmen, die ihre betriebliche Altersvorsorge im neuen Jahr anpacken wollen, ist auf fast die Hälfte gestiegen. Im März 2017 wollten noch zwei Drittel der Firmen ihre bAV lassen, wie sie damals war.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gesetzlich gefördert werden. Dass dies offenbar gelingt, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson. Nahezu jedes zweite Unternehmen plant demnach, seine betriebliche Altersversorgung auszubauen oder anzupassen.
Dabei werden vordringlich zunächst „Pflichtthemen“ wie der neue Arbeitgeberzuschuss zu Mitarbeiterbeiträgen in die bAV (59 Prozent) bearbeitet. Letzterer werde die Verbreitung der bAV tatsächlich fördern, erwarten 58 Prozent. Der Anteil der Unternehmen, die ihre bAV nun anpacken wollten, sei sprunghaft gestiegen, heißt es bei Willis Towers Watson. „Mit der Umsetzung der durch das BRSG neu entstandenen Pflichten werden viele Unternehmen sinnvollerweise auch gleich weitere Modernisierungsschritte – etwa im Blick auf die Risiko-Optimierung oder die Mitarbeiterkommunikation – angehen. Daher ist in den kommenden Jahren mit einem Modernisierungsschub für die bAV zu rechnen“, heißt es weiter.
Interessant sind die Veränderungen im Vergleich zu einer bAV-Studie der Beratungsgesellschaft von März 2017. Nachdem damals noch zwei Drittel (67 Prozent) der befragten Unternehmen ihre bAV „so lassen wollten, wie sie ist“, wird nun eben fast die Hälfte ihre bAV anpacken. Ein knappes Viertel (23 Prozent) will sie ausbauen, ein Fünftel (21 Prozent) umstrukturieren oder überarbeiten. Zwei Prozent werden einen neuen Pensionsplan einführen.
Übrigens: Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, erhoffen sich vom Betriebsrentenstärkungsgesetz vor allem eine Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses sowie die Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung, lautet ein weiteres Ergebnis der Studie.