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4.10.2019
Kapitalanlage
Von globalen Megatrends in der Mobilität profitieren

Die Frage nach der Mobilität der Zukunft ist für Anleger entscheidend. Es gilt, mit dem Berater darüber zu sprechen, welche Branchen und Unternehmen bei dieser Mobilitätswende den größten Mehrwert fürs Vermögen erzielen können.

Dass die klassische Automobilindustrie in Zukunft ziemlich sicher immer mehr Schwierigkeiten bekommen wird, auskömmlich zu arbeiten und somit für Anleger gewinnbringende Investmentmöglichkeiten zu bieten, ist kein Geheimwissen mehr. So hat zum Beispiel Ex-Daimler-Chef Dieter Zetsche gesagt: „Es ist kein Naturgesetz, dass Daimler ewig besteht.“ Was er damit meinte, was, dass Daimler sich verändern müsse, weil Konnektivität, autonomes Fahren und der Vormarsch der E-Mobilität sowie die zunehmenden Plattformen für Auto-Sharing die Branche verändern würden: „Wenn wir weiterhin nur das tun, was wir so gut gemacht haben, sind wir erledigt“, sagte Zetsche.

Daher ist die Frage nach der Mobilität der Zukunft auch für Anleger entscheidend. Nicht mehr die Hersteller mit den höchsten Stückzahlen, der bislang höchsten Produktivität oder Marge pro Fahrzeug stehen im Mittelpunkt des nachhaltigen Investmentinteresses, vielmehr geht es um mobile Megatrends wie Real Consumer Focus, Autonomous Driving, Connectivity, Electric Powertrain und Shared Mobility: In diesen Segmenten spielt sich die Zukunft ab und hat eigentlich schon längst begonnen, schreibt beispielsweise Vermögensverwalter Dr. Martin Stötzel in einem Fachbeitrag. Apropos Shared Mobility: Laut einer Studie des Beratungsunternehmens PwC gehört die Zukunft der gemeinsamen Nutzung eines Fahrzeugs, Fahrrads oder eines anderen Transportmittels.

Auch das Megathema Smart City, also die „intelligente“ Weiterentwicklung von urbanen Räumen, spielt bei der Frage nach der Mobilität der Zukunft eine Rolle. Dazu kommt der Nachhaltigkeitsaspekt: Ethisch einwandfreies und nachhaltiges Wirtschaften und Rendite schließen sich nicht aus. Auch das ist ein Kerngedanke in der neuen Ausrichtung auf intelligente Städte, umweltfreundliche Mobilität und Co.

Anleger sind gefragt, sich diese Entwicklungen genau anzuschauen und ihre Strategien frühzeitig neu zu justieren. Auf diese Weise kann es ihnen gelingen, frühzeitig an globalen Megatrends der Mobilität teilzunehmen. Das gilt es, mit dem Berater darüber zu sprechen, welche Branchen und Unternehmen bei dieser Mobilitätswende den größten Mehrwert fürs Vermögen erzielen können.

Weitere beiträge

3.5.2019

Immobilien

Immobilien: Preissteigerungen von bis zu 15 Prozent

Laut einer aktuellen Studie werden die Preise für Wohnimmobilien 14 größten deutschen Städten weiter zulegen. Selbst eine Zinssteigerung würde den Anstieg nicht dämpfen.

Eine neue Immowelt-Studie zeigt, wie stark die Preise für Wohnimmobilien bis Ende 2020 steigen werden. Demnach werden sie in den 14 größten deutschen Städten weiter zulegen. Die stärkste Steigerung erwartet Immowelt für München. In der ohnehin teuersten Großstadt in Deutschland dürfte der Quadratmeter den Experten zufolge Ende nächsten Jahres schon 8200 Euro kosten. 2018 lag er bei 7110 Euro lag. Das bedeutet einen Sprung von 15 Prozent. Neben München dürften Hannover und Bremen die höchsten Steigerungen verzeichnen. Auch Frankfurt und Hamburg dürften Anstiege im zweistelligen Bereich verzeichnen. In der Mainmetropole dürfte 2020 die Marke von 5000 Euro fallen.

Auch für Berlin prognostiziert das Unternehmen weiterhin ein enormes Potenzial für Steigerungen der Immobilienpreise. Der Hintergrund: Die Kaufpreise sind verglichen mit anderen Metropolen noch vergleichsweise günstig. Aktuell werden 3870 Euro pro Quadratmeter verlangt, bis Ende kommenden Jahres müssen Käufer laut Immowelt mit 4390 Euro rechnen – ein Plus von 13 Prozent.

Übrigens: Auch wenn die Zinsen leicht steigen, hat das laut Immowelt kaum Auswirkungen auf die Preiserhöhungen. Bei einem Prozentsatz von zwei Prozent für Baukredite würden in zehn der 14 untersuchten Städte Kaufimmobilien im zweistelligen Bereich steigen. In München läge das Plus dann immer noch bei zwölf statt 15 Prozent, in Berlin bei elf statt 13 Prozent.

Das Interessante: Zuletzt hatten sich die Preise für private Wohnimmobilien den dritten Monat in Folge im bundesdeutschen Durchschnitt nicht spürbar verändert. Der EPX-Gesamtindex verzeichnete im Vergleich zum Januar den kleinstmöglichen Rückgang von 154,15 auf 154,14 Punkte, wie das Fachmedium „AssCompact“ meldet. Auch im Vergleich zum Dezember hätten sich die Preise für deutsche Wohnimmobilien damit kaum verändert. Ende des vergangenen Jahres lag der EPX-Gesamtindex bei 154,18 Punkten. Aber: Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Preise aber immer noch um 7,65 Prozent gestiegen.

30.4.2019

Kapitalanlage

Deutsche sind keine Spar-Weltmeister: Mangelnde finanzielle Rücklagen sind eine Gefahr

Fast ein Drittel der deutschen Haushalte verfügen über keinerlei Ersparnisse. Das hat eine Studie der Bank ING Diba ergeben.

Es ist eine Nachricht, die zu denken geben sollte. Unter 13 europäischen Ländern weist Deutschland den zweithöchsten Anteil an Menschen ohne Ersparnisse auf. War es vor einem Jahr noch ein gutes Viertel gewesen, gibt nun fast ein Drittel der Befragten an, dass ihr Haushalt über keinerlei Ersparnisse verfügt. Das hat eine Umfrage der Bank ING Diba ergeben, die Konsumenten in Europa, Australien und den USA zu verschiedenen Themen rund um das Sparen und die Ruhestandsplanung befragt hat. Im europäischen Durchschnitt verfügen 26 Prozent der Haushalte über keinerlei Rücklagen; der Wert stieg leicht von 25 Prozent.

Als Hauptgrund für das Fehlen von Ersparnissen wird überall in Europa mehrheitlich ein zu geringes Einkommen angegeben – in Deutschland sind das 63 Prozent der Befragten ohne Ersparnisse. Mit der Höhe ihrer Ersparnisse stehen deutsche Sparer aber im europäischen Vergleich gut da. 55 Prozent von ihnen sind „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. Mit Blick auf den Ruhestand gilt: Derzeitige und künftige Ruheständler befürchten gleichermaßen, weniger herauszubekommen, als sie eingezahlt haben. Menschen sorgen in höherem Maße selbst vor, obwohl mit 45 Prozent weit mehr Deutsche den Staat in der Pflicht für die finanzielle Absicherung im Ruhestand sehen als beispielsweise sich selbst oder die Arbeitgeber.

Apropos Ruhestand: Mangelnde Rücklagen sind nicht nur eine Gefahr in Fällen plötzlicher Arbeitslosigkeit oder ähnlicher Schicksalsschläge, sondern auch für die Finanzierung des Alters. Auch wenn in Deutschland traditionell das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem als Rückgrat der Altersvorsorge angesehen wird, gewinnt die private Vorsorge zunehmend an Bedeutung. Es bietet sich an, staatlich geförderte Form der Altersvorsorge wie die Riester- oder Rürup-Rente mit Wertpapieren und Sachwerte-Investments wie Immobilien zu kombinieren.

24.4.2019

Altersvorsorge

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt in der bAV für alle Unternehmen neue Chancen, aber auch neue Pflichten

Aber viele Arbeitgeber kennen die Neuregelungen in der betrieblichen Altersvorsorge noch nicht! Zum einen gibt es seit Einführung des BRSG eine Arbeitgeberförderung, zum anderen wurde ein verpflichtender Zuschuss eingeführt.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass seit dem 1. Januar 2019 bei allen Neuverträgen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter jetzt verpflichtend ist. Seither müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen.

Orientiert sich ein Arbeitgeber mit dem verpflichtenden Zuschuss aber nur an dem Gesetz und bezuschusst nur Neuverträge, birgt dies ein hohes Konfliktpotenzial. Das hat folgenden Hintergrund: Zunächst ist der Zuschuss nur bei Neuverträgen ab 2019 verpflichtend. Damit werden die Arbeitnehmer mit bestehenden Verträgen klar benachteiligt. „Das führt zu innerbetrieblichen Spannungen, da altgediente Mitarbeiter, die schon lange dabei sind, schlechter gestellt werden, als neu eingestellte Mitarbeiter, die nun eine Betriebsrente beantragen“, betont Stefan Röhrl, Experte für die betriebliche Altersvorsorge bei der compexx Finanz AG.

Das heißt: Um den Betriebsfrieden zu wahren und die langjährige Bindung zu Mitarbeitern nicht aufs Spiel zu setzen, macht es Sinn, alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln und nicht mit der Anpassung der bestehenden Verträge bis 2022 zu warten. „Empfehlenswert ist deshalb,  schon jetzt eine Versorgungslösung zu implementieren, die den gesetzlichen Vorgaben schon heute entspricht. Die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der perfekte Anlass, die bestehende betrieblichen Versorgungseinrichtung einmal komplett zu hinterfragen und möglicherweise durch gezielte Anpassungen zu optimieren“, sagt Stefan Röhrl.

Die deutschlandweit agierende Finanzdienstleistungsgruppe gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische, verfolgt seit der Gründung vor 13 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge. Den Vertriebspartnern der compexx steht ein Experten-Netzwerk zur Verfügung, auf das Sie jederzeit zugreifen können. Verantwortlich für die Bereiche Lohnkostenmanagement und Betriebsrente ist bAV-Advisor Stefan Röhrl.

Versierte Berater können gemeinsam mit dem Unternehmer neue Wege in der bAV finden.  Gerade die neu eingeführte Förderung für die Arbeitgeber, macht eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente besonders attraktiv. Diese steuerliche Förderung erhalten Arbeitgeber, wenn sie für ihre „Geringverdiener“, also Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2200 Euro monatlich einrichten.

Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro im Kalenderjahr. Damit der Arbeitgeber den bAV-Förderbetrag erhält, müssen aber entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.„Da es genügend Unternehmen gibt, in denen Geringverdiener beschäftigt sind, ist der §100 EStG einer der besten Beratungsansätze bei Arbeitgebern und Steuerberatern. Eine Vielzahl von Vermittlern kennt diesen Paragraphen nicht oder kann keine Lösung dazu bieten und spricht ihn deshalb in der Arbeitgeberberatung nicht an. Hier punkten die echten bAV-Experten regelmäßig bei Arbeitgebern, da hier ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer generiert wird“, sagt Stefan Röhrl.


23.4.2019

Kapitalanlage

Relikt der Finanzkrise: Tagesanleihe der Bundesrepublik wird abgeschafft

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, soll die Tagesanleihe zum Ende des Jahres 2019 eingestellt werden. Immer noch liegen eine Milliarde Euro auf den entsprechenden Konten.

Es ist eine Erfindung der schweren Finanzkrise des Jahres 2008. Mit der sogenannten Tagesanleihe hatte die Bundesrepublik ein Instrument eingeführt, mit dem Privatanleger – ähnlich wie beim Tagesgeld der Banken – zu einem marktüblichen Zins Geld anlegen und täglich abheben konnten. Gebühren fielen, anders als bei gleichen Geschäftsbankangeboten, dabei nicht an.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, soll die Tagesanleihe zum Ende des Jahres 2019 eingestellt werden. Dies habe die Finanzagentur, die für das Schuldenmanagement der Bundesrepublik zuständig ist, mitgeteilt. Dabei war sie ein großer Erfolg: So steckten bereits Ende 2008 satte 3,2 Milliarden Euro in der Tagesanleihe. Für die Bundesbürger schien dies nach dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers eine sichere Sache, Geld beim Staat anzulegen.

Inzwischen liege der Zins für die Tagesanleihe bei 0,0 Prozent, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Derzeit befindet sich noch knapp eine Milliarde Euro in Tagesanleihe auf 23.000 Konten. Der Niedergang des Sparinstruments hatte aber übrigens schon früher begonnen: Das nach der Krise einsetzende Niedrigzinsniveau führte dazu, dass das Geschäft für den Bund immer unrentabler wurde. Die Tagesanleihe lief zwar weiter, Privatkunden konnten darin aber kein neues Geld mehr anlegen.

16.4.2019

Kapitalanlage

Zinsen: USA reagieren auf abschwächende Wirtschaft

Auch die US-Notenbank Fed wird in diesem Jahr keine Zinserhöhungen mehr vornehmen. Ebenso lässt der Wandel in der europäischen Zinspolitik auf sich warten.

Wer auf weitere positive Nachrichten am Zinsmarkt gewartet hat, muss sich noch etwas gedulden. Die US-Notenbank Fed gab Mitte März bekannt, dass sie in diesem Jahr keine Zinserhöhungen mehr vornehmen wird. Das Zielband für den Leitzins „Fed Funds Rate“ liegt weiterhin zwischen 2,25 und 2,5 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte die Fed vier Mal die Zinsen angehoben. Die letzte Erhöhung im Dezember war die neunte Anhebung seit Beginn der Zinswende Ende 2015.

Experten hatten damit gerechnet, denn die US-Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Federal Reserve abgekühlt. Die Notenbank bewertet die Lage am Arbeitsmarkt zwar weiterhin als stark, das Wirtschaftswachstum habe sich jedoch abgeschwächt, ebenso der Anstieg der Konsumausgaben und der Investitionen. Angesichts der Entwicklung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte sei eine „geduldige“ Geldpolitik angemessen, schreibt das „manager magazin“ zu der Entscheidung. US-Notenbankchef Jerome Powell betonte auch, dass es einige Zeit dauern könne, bis die wirtschaftliche Entwicklung eine geldpolitische Handlung erfordere.Auch in Europa stehen die Zeichen nicht auf Kurs für einen fundamentalen Wandel in der Zinspolitik. Im Gegenteil: Experten gehen in der Eurozone sogar noch von einem Jahrzehnt extrem niedriger Zinsen aus – aber warnen vor einem gleichzeitigen Anstieg der Inflation. Das treibt natürlich den Anlagenotstand und fordert Anleger, sich mit alternativen Formen von Investments auseinanderzusetzen. Neben Aktien stehen vor allem Immobilien im Fokus, die eine stabile Rendite erbringen und auch weitere Inflationssteigerungen absichern können.

12.4.2019

Kapitalanlage

Könnte es erst 2029 wieder normale Zinsen geben?

Die Europäische Zentralbank macht keine Anstalten für eine Zinsänderung. Das führt dazu, dass Aktien noch wichtiger werden, aber auch Immobilieninvestments sind leichter finanzierbar.

Es deutet einiges darauf hin, dass sich in den kommenden Jahren an der Zinssituation nicht allzu viel ändern wird. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gerade herausgestellt: Die niedrigen Leitzinsen werden für das ganze Jahr 2019 nicht angehoben., auslaufende Anleihen im Bestand der EZB werden bei Rückzahlung durch neue ersetzt. Damit bleibt der Bestand der Notenbank unverändert hoch. Und: Die Banken erhalten neue langfristige Kredite von der EZB zwischen September 2019 und 2021.

Der freie Vermögensverwalter Uwe Eilers spekuliert sogar darauf, dass es erst 2029 wieder normale Zinsen geben könnte. Das hätte natürlich weiterhin weitreichende Konsequenzen, wie sie eigentlich längst bekannt sind. Eine davon: Alle Anleger, die relativ sicher in Anleihen oder bei Banken anlegen möchten, werden dauerhaft eine reale Negativverzinsung hinnehmen müssen, da die Inflationsrate mit aktuell 1,5 Prozent höher als die Renditen der verzinslichen Anlagen ist, schreibt Eilers in einer Kolumne.

Die Lösung, auf die Berater schon seit vielen Jahren hinweisen: eine breit diversifizierte Geldanlage mit einem Fokus auf Aktien, ob als Direktinvestments in Einzelwerte mit einer Einmalsumme, über einen Sparplan oder auch gut strukturierte Fonds. Ebenso sinnvoll sind weiterhin Immobilien in entwicklungsstarke Lagen wie Augsburg, Essen, Halle, Leipzig oder auch Hannover. Dort sind Objekte noch erschwinglich und damit sowohl aufgrund der sehr niedrigen Zinsen sehr gut finanzierbar als auch rentierlich. Wichtig ist, sich nicht von Emotionen leiten zu lassen, sondern als Investor rein wirtschaftlich die Standortfaktoren zu betrachten.